UPDATE: Neue Kombiförderung für E-Mobilität und Photovoltaik bereits ausgeschöpft
Es hat nur einen Tag gedauert: Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” trat am 26. September 2023 in Kraft und ist bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind jetzt keine Anträge mehr möglich. Dies ist ein klares Signal, wie wichtig und lohnenswert Photovoltaik-Anlagen sind und wie sehr Förderungen in diesem Bereich angenommen werden.
300 der 500 Millionen Euro verteilt - der Rest kann nächstes Jahr beantragt werden
Die maximal 10.200 Euro für den Kauf und den Anschluss einer Ladestation, einer PV-Anlage und eines Solarstromspeichers fanden viele Besitzer eines Elektrofahrzeugs sehr attraktiv. Anders ist es kaum zu erklären, dass bereits in den ersten Stunden nach Aktivierung der neuen Kombiförderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” (KfW-Zuschuss des Programms 442) bereits 33.000 Anträge eingegangen sind und die diesjährige Förderhöhe von 300 Mllionen Euro bereits ausgeschöpft wurde.
Insgesamt beträgt der Fördertopf für diese Förderung 500 Millionen Euro, jedoch soll der Rest erst im nächsten Jahr verteilt werden. Sollten Sie vor Ablauf der Förderung jedoch Ihren Antrag schon gestellt haben, dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und auch eine Zusage erhalten haben, wurde der Zuschuss von der KfW bereits für Sie reserviert.
Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, halten wir Sie auf unserer Seite auf dem Laufenden.
Im Folgenden finden Sie noch einmal alle Konditionen des für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpften Förderprogramms:
Informationen zum KfW-Programm 442 Solarstrom für Elektrofahrzeuge
Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutzten Wohnhäusern dürfen sich freuen: Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Ab diesem Zeitpunkt kann bei der KfW der Antrag für einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro gestellt werden, für die Kombination aus einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein eigenes Elektroauto oder die verbindliche Bestellung eines Elektroautos.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Mit dem Förderprogramm soll der Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur unterstützt werden.
- Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro; für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems 10.200 Euro.
- Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
- Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
- Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
- Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Quelle: KfW
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